Quereinstieg / Umschulung in die bestehenden Klassen

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an der Rudolf-Steiner-Schule Nordheide. Wir legen Wert darauf, dass Sie sich mit dem besonderen pädagogischen Konzept der Schule auseinandergesetzt haben.

Die Rudolf-Steiner-Schule Nordheide ist keine inklusive Schule, deshalb können Kinder, bei denen aktuell ein Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vorliegt, nicht aufgenommen werden. Bei Bedarf können Sie sich an den Elias-Schulzweig in Wistedt wenden.

„Quereinsteiger“ sind grundsätzlich in allen Klassenstufen willkommen. Auch im laufenden Schuljahr ist ein Schulwechsel grundsätzlich möglich.

Wenn Sie sich einen „Quereinstieg“ in eine bestehende Klasse für Ihr Kind wünschen, brauchen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  1.  Aufnahmeantrag
  2. Entwicklungsbericht (physische und psychische Entwicklung Ihres Kindes von der Geburt bis zum aktuellen Datum)
  3. ein aktuelles Foto
  4. Zeugnisse und eventuelle Berichte anderer Einrichtungen

Den Aufnahmeantrag erhalten Sie auch im Schulbüro.

Ihre Aufnahmeunterlagen werden an den zuständige/n Lehrer/in bzw. Klassenbetreuer/in weitergeleitet. Wenn die Möglichkeit der Aufnahme in die jeweilige Klassenstufe besteht, werden Sie und Ihr Kind zu einem Aufnahmegespräch eingeladen. Je nach Schülerzahl und Umfang der Warteliste in einer Klassenstufe kann dies einige Zeit dauern. Unser Schulbüro wird Sie über das weitere Vorgehen informieren.

Nach dem Aufnahmegespräch hat Ihr Kind in der Regel die Möglichkeit für eine Woche im Unterricht zu hospitieren, damit sich alle Beteiligten besser kennenlernen können und eine gemeinsame Entscheidung über die weitere Schullaufbahn Ihres Kindes getroffen werden kann.

Zur Information empfehlen wir die in unserer Literaturliste aufgeführten Veröffentlichungen.

Literaturliste-Waldorfpädagogik

Anmeldungen für die neue 1. Klasse

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an der Rudolf-Steiner-Schule Nordheide. Wir legen Wert darauf, dass Sie sich mit dem besonderen pädagogischen Konzept der Schule auseinandergesetzt haben.

Die Rudolf-Steiner-Schule Nordheide ist keine inklusive Schule, deshalb können Kinder, bei denen aktuell ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vorliegt, nicht aufgenommen werden. Bei Bedarf können Sie sich an unseren Elias-Schulzweig in Wistedt wenden.

Wenn Sie Ihr Kind für die neue 1. Klasse anmelden möchten, brauchen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  1. Aufnahmeantrag
  2. Entwicklungsbericht (physische und psychische Entwicklung Ihres Kindes von der Geburt bis zum aktuellen Datum)
  3. ein aktuelles Foto

Bitte reichen sie die Anmeldung Ihres Kindes bis zum 30.11. im Schulbüro ein.

Wir möchten Sie bitten von einer Anmeldung abzusehen, wenn Ihr Kind erst nach dem 30.06. des Einschulungsjahres das 6. Lebensjahr vollenden wird.

Schülerbeförderung bei extremen Witterungsbedingungen

Der Landkreis Harburg informiert.

Aufnahmebedingungen und Anmeldeverfahren

Die Waldorfschule steht grundsätzlich allen Kindern offen.
Unsere Informationsveranstaltungen und Vorträge bieten interessierten Eltern Gelegenheit, sich mit den Grundlagen der Waldorfpädagogik bekannt zu machen und Einblicke in das Schulleben zu erhalten.

Grundsätzlich sollten die Eltern frühzeitig in Kontakt mit der Schule treten. So haben sie genügend Zeit zu klären, ob die Waldorfschule mit ihrer besonderen Pädagogik wirklich ihren Vorstellungen entspricht und ob sie sich als Eltern in das Schulgeschehen einbringen können und wollen.

Ein Einstieg in eine bereits laufende Klasse ist – nach einem Aufnahmegespräch mit Kind und Eltern – grundsätzlich möglich. Voraussetzung dafür ist nicht zuletzt die Anzahl der freien Plätze in einer Klasse.

Weitere Informationen zu den Aufnahmebedingungen und dem Aufnahmeverfahren finden Sie hier:

Aufnahme in die neue 1. Klasse

Quereinstieg in bestehende Klassen

Wir sind eine offene Schule

Waldorfschulen arbeiten nicht im Verborgenen, deshalb laden wir Eltern und Freunde der Schule zu verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen ein. Theater-, Konzert-, Eurythmie-Aufführungen und Vortragsveranstaltungen finden in unregelmäßigen Abständen statt. Zu allen öffentlichen Veranstaltungen bieten wir Ihnen gern weitere Informationen und die genauen Termine an. Eine aktuelle Übersicht erhalten Sie auf unserer Homepage. Einen weiteren Einblick in das Leben an der Schule bieten zwei schuleigene Publikationen: Die Schulzeitung „Das Rote Heft“ berichtet ausführlich über die Aktivitäten der Rudolf-Steiner-Schule Nordheide, des Elias-Schulzweiges und des Waldorfkindergartens-Kakenstorf. Der wöchentlich erscheinende „Freitagsbrief“ informiert über alle wichtigen Termine und ist über die Homepage für alle Interessierten zugänglich.

So finanzieren wir uns

Das Land Niedersachsen übernimmt rund zwei Drittel der Gesamtkosten unserer Schule. Der Fehlbetrag wird von den Eltern über Schulgeldbeiträge und Spenden aufgebracht. Der gemeinnützige Trägerverein der Rudolf-Steiner-Schule Nordheide, des Elias-Schulzweigs und des Waldorfkindergartens Kakenstorf hat sich für einen einheitlichen Familienbeitrag entschieden. Unabhängig von der Anzahl an Kindern einer Familie im Schulbetrieb beläuft sich dieser Beitrag auf monatlich 352,- EUR, sofern die finanziellen Verhältnisse der Familie dies zulassen. Eine einkommensabhängige Ermäßigung des Schulgeldbeitrags kann beantragt werden. Finanzielle Gründe sollen nicht die Anmeldung an unserer Schule verhindern. Auf der anderen Seite besteht jederzeit die Möglichkeit, auch über den Regelbeitrag hinaus zu spenden. Dankenswerterweise entscheiden sich immer wieder Familien hierzu und leisten somit einen wichtigen Beitrag dazu, Schulgeldermäßigungen zu ermöglichen.

Für die erstmalige Aufnahme eines Kindes einer Familie in den Schulbetrieb der RSS Nordheide ist als Investitionsbeitrag für die Gebäude der Schule ein einmaliger Aufnahmebeitrag von 500,- EUR zu leisten.  Eine Stundung oder Ratenzahlung des Aufnahmebeitrags ist möglich.

Solange Kinder einer Familie sowohl im Schulbetrieb als auch im Waldorfkindergarten Kakenstorf aufgenommen sind, wird der Schulgeldbeitrag um den Kindergartenbeitrag der Familie – höchstens jedoch bis auf einen Mindestbeitrag von 100,- EUR – ermäßigt. Auf Antrag kann das Schulgeld auch ermäßigt werden, wenn die Familie bereits in einer anderen, nicht zu unserem Verein gehörigen Waldorfeinrichtung Beiträge leistet.

Die Rudolf-Steiner-Schule Nordheide ist eine gemäß §123 NSchG genehmigte Ersatzschule des Landes Niedersachsen mit Gesamtschulcharakter. 30 % des gezahlten Schulgeldes sind als Sonderausgabe abzugsfähig (§10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Über das in einem Kalenderjahr gezahlte Schulgeld erhalten Sie im Frühjahr von uns eine Schulgeldbestätigung.

Die Höhe des Schulgeldes regelt die Beitragsordnung.

Nicht im Schulgeld enthalten sind die Kosten für Material oder sonstige Sonderleistungen wie Klassenfahrten und Ausflüge. Diese werden über die Klassenkassen abgerechnet. Die Klassenkasse wird treuhändisch von einem Elternteil der Klassengemeinschaft geführt. Über die Einzahlungen und Ausgaben der Klassenkasse erhalten Sie jährlich eine Abrechnung.

Das Schulgeld ist durchgängig für das ganze Schuljahr vom 1. August bis zum 31. Juli zu leisten. Bei Quereinstieg im laufenden Schuljahr ist es ab dem 1. des Aufnahmemonats zu leisten.

Um die Bau-, Instandhaltungs- und Geländepflegekosten der Schule gering zu halten, sind die Eltern der Klassen 1 – 11 verpflichtet, für jedes ihrer Kinder am sogenannten Bausamstag teilzunehmen oder eine Ausgleichszahlung in Höhe von 80,- EUR pro Jahr zu leisten. Ein Bausamstag umfasst 8 Arbeitsstunden für 1 Person inkl. Mittagspause bzw. 3,5 Arbeitsstunden für 2 Personen ohne Mittagspause. Die Ausgleichszahlung ist bei Nichtteilnahme spätestens zum Schuljahresende fällig.

Bei Fragen zu den Beiträgen, zum Schulgeld, zu Beitragsermäßigungen und weiteren Finanzfragen wenden Sie sich bitte an beitragsverwaltung@rss-nordheide.de. Gerne kann auch ein persönlicher Gesprächstermin vereinbart werden.