So finanzieren wir uns

Das Land Niedersachsen übernimmt rund zwei Drittel der Gesamtkosten unserer Schule. Der Fehlbetrag wird von den Eltern über Schulgeldbeiträge und Spenden aufgebracht. Der gemeinnützige Trägerverein der Rudolf-Steiner-Schule Nordheide, des Elias-Schulzweigs und des Waldorfkindergartens Kakenstorf hat sich für einen einheitlichen Familienbeitrag entschieden. Unabhängig von der Anzahl an Kindern einer Familie im Schulbetrieb beläuft sich dieser Beitrag auf monatlich 345,- EUR (Stand: Schuljahr 2023/24, 352,- EUR ab 01.08.2024), sofern die finanziellen Verhältnisse der Familie dies zulassen. Eine einkommensabhängige Ermäßigung des Schulgeldbeitrags kann beantragt werden. Finanzielle Gründe sollen nicht die Anmeldung an unserer Schule verhindern. Auf der anderen Seite besteht jederzeit die Möglichkeit, auch über den Regelbeitrag hinaus zu spenden. Dankenswerterweise entscheiden sich immer wieder Familien hierzu und leisten somit einen wichtigen Beitrag dazu, Schulgeldermäßigungen zu ermöglichen.

Für die erstmalige Aufnahme eines Kindes einer Familie in den Schulbetrieb der RSS Nordheide ist als Investitionsbeitrag für die Gebäude der Schule ein einmaliger Aufnahmebeitrag von 500,- EUR zu leisten.  Eine Stundung oder Ratenzahlung des Aufnahmebeitrags ist möglich.

Solange Kinder einer Familie sowohl im Schulbetrieb als auch im Waldorfkindergarten Kakenstorf aufgenommen sind, wird der Schulgeldbeitrag um den Kindergartenbeitrag der Familie – höchstens jedoch bis auf einen Mindestbeitrag von 100,- EUR – ermäßigt. Auf Antrag kann das Schulgeld auch ermäßigt werden, wenn die Familie bereits in einer anderen, nicht zu unserem Verein gehörigen Waldorfeinrichtung Beiträge leistet.

Die Rudolf-Steiner-Schule Nordheide ist eine gemäß §123 NSchG genehmigte Ersatzschule des Landes Niedersachsen mit Gesamtschulcharakter. 30 % des gezahlten Schulgeldes sind als Sonderausgabe abzugsfähig (§10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Über das in einem Kalenderjahr gezahlte Schulgeld erhalten Sie im Frühjahr von uns eine Schulgeldbestätigung.

Die Höhe des Schulgeldes regelt die Beitragsordnung.

Nicht im Schulgeld enthalten sind die Kosten für Material oder sonstige Sonderleistungen wie Klassenfahrten und Ausflüge. Diese werden über die Klassenkassen abgerechnet. Die Klassenkasse wird treuhändisch von einem Elternteil der Klassengemeinschaft geführt. Über die Einzahlungen und Ausgaben der Klassenkasse erhalten Sie jährlich eine Abrechnung.

Das Schulgeld ist durchgängig für das ganze Schuljahr vom 1. August bis zum 31. Juli zu leisten. Bei Quereinstieg im laufenden Schuljahr ist es ab dem 1. des Aufnahmemonats zu leisten.

Um die Bau-, Instandhaltungs- und Geländepflegekosten der Schule gering zu halten, sind die Eltern der Klassen 1 – 11 verpflichtet, für jedes ihrer Kinder am sogenannten Bausamstag teilzunehmen oder eine Ausgleichszahlung in Höhe von 80,- EUR pro Jahr zu leisten. Ein Bausamstag umfasst 8 Arbeitsstunden für 1 Person inkl. Mittagspause bzw. 3,5 Arbeitsstunden für 2 Personen ohne Mittagspause. Die Ausgleichszahlung ist bei Nichtteilnahme spätestens zum Schuljahresende fällig.

Bei Fragen zu den Beiträgen, zum Schulgeld, zu Beitragsermäßigungen und weiteren Finanzfragen wenden Sie sich bitte an beitragsverwaltung@rss-nordheide.de. Gerne kann auch ein persönlicher Gesprächstermin vereinbart werden.